vertrete ich Ihre Interessen als Fachanwalt für Erbrecht außergerichtlich wie auch gerichtlich sowohl im Vorfeld eines Erbfalls, als auch nach Eintritt eines Erbfalls.
Testamenten
Erbverträgen
Vermächtnissen
Vorsorgevollmachten
Patientenverfügungen
sowie im Hinblick auf sämtliche erbrechtliche Fragestellungen,
insbesondere:
Annahme und Ausschlagung der Erbschaft
Durchsetzung von Erb- und Pflichtteilsansprüchen
Durchsetzung von Vermächtnisansprüchen
Auslegung letztwilliger Verfügungen, insbesondere von Testamenten, Erbverträgen und Vermächtnissen
Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
Nachlassabwicklung
Testamentsvollstreckung
Nachlassverwaltung
Schenkungs- und erbschaftssteuerliche Konsequenzen